Verkehrsmesstechnik

Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. (BGHSt 43, 277)

Ein zugelassenes Messgerät ist kein Garant für ein standardisiertes Messverfahren. Fehler in der Aufstellung und Bedienung von Messgeräten oder der Datenauswertung können zu Zweifeln am standardisierten Messverfahren führen.

Häufig werden Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen mangelhaft durchgeführt und auf dieser Basis ein Fahrzeugführer zu Unrecht bestraft. Eine objektive Überprüfung des gesamten Messverfahren ist bei der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte ratsam.

Eine objektive Überprüfung des Messverfahrens bzw. der Bußgeldakte im Hinblick auf die Einhaltung der technischen Anforderungen an die korrekte Durchführung von Messungen und die korrekte Auswertung von Messergebnissen kann erste Anhaltspunkte für ein NICHT standardisiertes Messverfahren ergeben. Eine Besichtigung der Messstelle kann weitere Erkentnisse liefern.

Das Sachverständigengutachten fokussiert auf das Aufzeigen von Schwachstellen, insbesondere auf Vollständigkeit und Korrektheit der Beweisunterlagen, Einhaltung der Bedienvorschriften als Voraussetzung für den korrekten Messbetrieb, Fehlermöglichkeiten bei der Messwertbildung und Verwertbarkeit der Messergebnisse.

Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten werden in den meisten Fällen von einer entsprechenden Rechtschutzversicherung übernommen.